Aufmass Malerarbeiten
Präzise Mengenermittlung nach DIN 18363, visuell dokumentiert und VOB konform – direkt aus dem Plan
Warum klassische Aufmaße bei Malerarbeiten oft nicht prüffähig sind
Auch wenn auf der Baustelle mit modernen Lasermessgeräten gearbeitet wird, bleibt ein Problem bestehen: Die erfassten Flächen sind selten klar im Plan verortet. Abzugsregeln werden zwar berücksichtigt, aber es fehlt der sichtbare Bezug zur Ausführung. Für Dritte ist somit kaum nachvollziehbar, welche Flächen gemessen wurden – oder zu welchen LV-Positionen sie gehören.
Ohne diesen grafischen Planbezug ist ein Aufmaß zwar technisch korrekt, aber formal nicht prüffähig im Sinne der VOB.
Ohne diesen grafischen Planbezug ist ein Aufmaß zwar technisch korrekt, aber formal nicht prüffähig im Sinne der VOB.
Wie das digitale Aufmaß diese Lücke schließt
Beim digitalen Maler-Aufmaß erfolgt die Mengenermittlung direkt im Bauplan – ganz ohne Baustellenaufenthalt. Relevante Flächen wie Wände, Decken oder Sockelzonen werden exakt abgebildet, Fenster und Türen automatisch abgezogen. Jede Position wird grafisch gekennzeichnet und den LV-Leistungen zugeordnet.
Das Ergebnis: Ein strukturiertes, nachvollziehbares und visuell belegbares Aufmaß – ideal für Angebot, Nachtrag oder Abrechnung.
Einsatzbereiche für das digitale Maler-Aufmaß
Vor Beginn der Arbeiten
· Mengenprüfung zur Angebotskalkulation
· Grundlage für Pauschalen oder Nachunternehmer
Nach Abschluß der Arbeiten
· Basis für prüffähige Schlussrechnung
· Dokumentation für Bauleitung oder GU
Während der Bauzeit
· Teilaufmaße zur Leistungsfeststellung oder Regie
· Dokumentation bei Baufortschritt
Individuelle Auswertung
· zur Strukturierung nach Losen,
Etagen oder Bauabschnitten
z.B. für Nachunternehmer
Ihre Vorteile auf einen Blick
Planbasiertes Aufmaß – unabhängig vom Baustellenzugang
Keine Aufmaß-Erstellung durch eigene Mitarbeiter nötig
VOB-konforme Dokumentation – prüffähig und transparent
Farblich markierte Pläne zur visuellen Kontrolle
Sofort einsetzbar für Nachträge, Regieberichte, Pauschalen
Strukturierte Massenlisten nach LV-Positionen
Keine Software, keine Schulung erforderlich
Saubere Mengentrennung zur Leistungszuordnung bei Nachunternehmern (NU)
Ausgabe als GAEB, Excel oder PDF – inkl. markierter Pläne
Sichere, projektbezogene Cloud-Ablage
Ablauf des digitalen Aufmaßes
1. Plan übermitteln
Sie senden uns Ihre PDF- oder DWG-Pläne – optional mit Fotos oder kurzen Videos zur Einordnung.
3. Visualisierung & Dokumentation
Die erfassten Leistungen werden farblich im Plan markiert und tabellarisch zugeordnet.
2. Mengenermittlung nach DIN 18340
Wir ermitteln die Flächen nach DIN 18363, z. B. für Anstriche, Spachtelung, Tapezierung oder Strukturputz.
4. Datenübergabe nach Wunsch
Sie erhalten das Aufmaß als GAEB, Excel, PDF – inklusive aller markierten Pläne.
Welche Formen der Auswertung sind möglich?
Das Standardaufmaß erfolgt positionsbezogen nach Leistungsverzeichnis. Zusätzlich kann die Gliederung nach Projekterfordernissen angepasst werden – zum Beispiel nach Geschossen, Räumen, Plänen oder Nachunternehmer-Paketen.
So behalten Verarbeiter und Bauleitung jederzeit die Übersicht.
Wie wird mit unterschiedlichen Beschichtungssystemen umgegangen?
Systemwechsel, etwa zwischen Dispersionsfarben, Lackierungen oder Spezialbeschichtungen, werden im digitalen Aufmaß klar voneinander getrennt. Jede Fläche ist im Plan markiert und in der Mengenliste separat ausgewiesen.
Was passiert, wenn Teilflächen aufgrund von Verschmutzungen durch Folgegewerke erneut gestrichen werden müssen?
Wird eine Fläche – zum Beispiel eine Wand in einem Technikraum – nachträglich beschädigt oder verschmutzt, kann ein zweiter Anstrich erforderlich sein.
Ob dieser zusätzlich ins Aufmaß aufgenommen werden darf, muss vorab mit dem Bauherrn oder Bauleiter geklärt werden, da es sich möglicherweise um eine Nachtragsleistung handelt.
Wenn Sie die erneute Ausführung dokumentieren (z. B. per Foto) und uns die Freigabe mitteilen, kann sie in das Aufmaß aufgenommen werden – etwa als zusätzliche Fläche oder mit Vermerk in der Massenliste.
Wie wird mit Teilflächen umgegangen, die baubedingt ausgespart wurden – zum Beispiel wegen späterer Einbauten oder abweichender Oberflächengestaltung?
Solche Lücken (z. B. hinter Spiegeln, Einbaumöbeln oder in gefliesten Bereichen) bleiben im Aufmaß unberücksichtigt, sofern sie nicht gestrichen wurden.
Grundsätzlich wird nur die tatsächlich ausgeführte Fläche berücksichtigt. Für eine exakte Trennung hilft es, wenn vorab die entsprechenden Ausführungspläne oder Markierungen vorliegen.
Antworten auf allgemeine Fragen zur Preisgestaltung, Planstruktur, Datenübergabe, Prüffähigkeit oder GAEB-Schnittstellen finden Sie in unseren allgemeinen FAQ´s zum digitalen Aufmaß.
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